Psychohygiene und Reflexion
Tag 1 der Pflichtfortbildung
Eine spezielle Supervision von Betreuungskräften gemäß den Richtlinien nach § 53b, § 43b, SGB XI
Reflexion der beruflichen Praxis
Weiterbildung
gemäß den Betreuungskräfte-richtlinien nach
§ 53b, § 43b SGB XI
Betreuungskräfte sind tagtäglich enormer psychischen Beanspruchung ausgesetzt. Ziel dieser Gesundheitsschutz-Maßnahme ist die Erhaltung der Psychischen Gesundheit und die Revitalisierung der körperlichen und mentalen Kraftreserven.
Reflexion & Supervision
Gerade der tägliche Umgang mit an Demenz und Alzheimer erkrankten Menschen stellt Betreuungskräfte zusehends vor Belastungen.
Themen wie: "Was mache ich bei Wut?" sind ernstzunehmende Fragen die in der Reflexion des Arbeitsalltags und der beruflichen Praxis aufbereitet werden wollen.
Wohin gehen Betreuungskräfte mit ihren eigenen Emotionen und wie können sie aber auch besser mit den Emotionen, Gefühlen und impulsiven Handlungen ihres Gegenübers umgehen, damit herausfordernde Situationen nicht eine stressbedingte, negative Gefühlsspirale auf beiden Seiten entstehen lässt.
Pflichtweiterbildung gemäß Betreuungskräfterichtlinie
§ 53b, § 43b, SGB XI.
Psychohygiene
Die Stärkung der körperlichen & mentalen Resilienz ist von großer Bedeutung um emotional stabil im Arbeitsalltag zu sein und
die Freude an der herausfordernden Tätigkeit nicht zu verlieren.
Die Teilnehmer lernen effektive Wege der Revitalisierung kennen um die eigene Gesundheit optimal zu fördern, Stress abzubauen und die Resilienz zu steigern.
Pflichtweiterbildung gemäß Betreuungskräfterichtlinie
§ 53b, § 43b, SGB XI.
Sie möchten ihren Betreuungskräften diese 2-tägige Pflichtfortbildung auch anbieten?
Das freut uns sehr. Lassen Sie uns in einem Gespräch nähere Informationen austauschen.
Rufen Sie an unter: 07154 - 156 442
oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter:
kontakt@evelynvenzke.de