Jährliche Pflichtfortbildung
für Betreuungskräfte
2-tägige Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte & Alltagsbegleiter gemäß § 53 und § 43b, SGB XI
§ 53b, § 43b SGB XI
Jedes Jahr ist vom Pflegedienstanbieter eine Pflichtfortbildung der Betreuungskräfte dem medizinischen Dienst vorzuweisen.
Diese Fortbildung hat den Umfang von 2 Tagen, 16 UE gesamt zu erfüllen, muss den Richtlinien entsprechen und sollte ein vielfältiges Angebot bieten.
Unser Angebot besteht aus zwei abwechslungsreichen Tagen mit Teilnahmebescheinigung der Fortbildungsmaßnahme.
Die Fortbildungstage können Inhouse und Online erfolgen.
Psychohygiene
& Reflexion
Tag 1
Schutz & Erhalt der psychischen Gesundheit.
Herausforderungen des Arbeitsalltags besser meistern, die Arbeitsweise sowie das eigene Handeln zu reflektieren, ist die Voraussetzung um souveräne Arbeit als Betreuungskraft und Alltagsbegleiter leisten zu können.
Weiterbildung zur körperlichen Aktivierung
Tag 2
Gemäß der Betreuungskräfterichtlinie
§ 53b, § 43b, SGB XI, leisten die BetreuerInnen einen wertvollen Beitrag zur Aktivierung und für das Wohlbefinden mit dieser anerkannten Weiterbildung.
Konditionen
Sie interessieren sich für diese Pflichtfortbildung ?
Das freut uns sehr, lassen Sie uns Kontakt aufnehmen.
Telefon: 07154 - 156 442
oder per E-Mail: kontakt@evelynvenzke.de